Beitragsberechtigt sind alle Aus- und Weiterbildungen gem. Art. 5 des Reglementes zur Verteilung der Vollzugskostenbeiträge.
Beitragsberechtigt sind nur dem LGAV unterstellte Arbeitnehmer, welche monatlich CHF 20.00 in die PLKM einzahlen oder nachweislich während mindestens einem Jahr einbezahlt haben.
Dem LGAV unterstellte Arbeitnehmer sind: Werkstatt- und Montagepersonal
Kein Anrecht haben: Kader, Kaufmännisches Personal, Technisches Betriebspersonal, Familienmitglieder der Betriebsinhaber
Das Gesuch ist für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September inkl. Rechnungskopien und Abschlussbestätigungen (Modulbestätigung TF Bern, Kompetenznachweis / Zertifikat / Zeugnis) bis am 31. Oktober des laufenden Jahres per Post oder E-Mail (als PDF) beim Metaltec Bern Sekretariat einzureichen.
Metaltec Bern
Mösliweg 6a
3506 Grosshöchstetten
info(at)metaltecbern.ch
- Formular Gesuch um Berufs- und Vollzugskostenbeitrag
- Reglement zur Verteilung der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge
- Liste unterstützungsberechtigtes Weiterbildungsangebot
- Weiterbildungsförderung PLKM