Beitragsberechtigte Aus- und Weiterbildungen
Beitragsberechtigt sind alle Aus- und Weiterbildungen gemäss Art. 5 des Reglements zur Verteilung der Vollzugskostenbeiträge (siehe Liste beitragsberechtigte Aus- und Weiterbildungen).
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruch auf einen Weiterbildungsbeitrag haben Personen, die dem LGAV unterstellt sind und monatlich CHF 20.– Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge leisten.
Dem LGAV unterstellte Arbeitnehmer sind insbesondere:
- Werkstattpersonal
- Montagepersonal
Wer hat keinen Anspruch?
Keinen Anspruch auf einen Weiterbildungsbeitrag haben:
- Geschäftsleiter
- Betriebsinhaber
- Mitarbeitende in leitender Funktion
- kaufmännisches Personal
- technisches Personal
Einreichung des Gesuchs
Das Gesuch für Aus- und Weiterbildungen, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September absolviert wurden, ist bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres beim Sekretariat von Metaltec Bern einzureichen.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Rechnungskopien
- Abschlussbestätigungen (Modulbestätigung TF Bern, Kompetenznachweis, Zertifikat oder Zeugnis)
Das Gesuch kann per Post oder per E-Mail als PDF eingereicht werden.
Kontakt
Metaltec Bern
Mösliweg 6a, 3506 Grosshöchstetten
Downloads
- Formular: Gesuch um Berufs- und Vollzugskostenbeitrag
- Reglement: Reglement zur Verteilung der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge
- Liste: Beitragsberechtigte Aus- und Weiterbildungen
- PLKM: Weiterbildungsförderung PLKM